Fixing the Facts. Protokolle und ihr sozialer Gebrauch


First Installation: 29.10.2006 Last Update: 30.01.2010


erschienen in: Hans D. Christ/Iris Dressler/ Antoni Muntadas (Hg.): Muntadas - Protokolle. Ausst. Kat. Württembergischer Kunstverein Stuttgart. Köln: Verlag der Buchhandlung Walther König 2007, S. 230 -246.

schreibt recht sein protokoll der kadhi mit bedacht,
so wird er nicht von rechtsdoctoren ausgelacht.
Rückert, Bostan 11, 25

Vorbemerkung
Wenn man sich über Protokolle verständigen will, stellt sich die Frage, welchen ontologischen Status man dem Phänomen des Protokolls geben will. Im Großen und Ganzen gibt es hierbei zwei Möglichkeiten: die realistische und die idealistische Position. Die realistische Position geht davon aus, dass Protokolle gegeben sind und unabhängig von der Auffassung und der Konstruktion eines lebenden Organismus existieren. Protokolle sind nach dieser Auffassung Dokumente, sie sind real, authentisch und enthalten eine Wahrheit. Die idealistische Position geht davon aus, dass Protokolle Artefakte und Konstruktionen lebender Organismen sind, welche dadurch die Form ihres Zusammenlebens regeln. Ein Protokoll würde demnach nicht ohne die subjektive oder soziale Konstruktion eines lebenden Organismus existieren. Der lebende Organismus in seiner sozialen, politischen und gesellschaftlichen Verfasstheit bringt Protokolle hervor, indem er sie durch seine Tätigkeit und sein aktives Handeln und Orientieren erzeugt. Protokolle sind demnach nicht real und gegeben, sondern sie sind erfunden, erzeugt und hervorgebracht. Ihre Wahrheit und Authentizität ist daher relativ und interpretationsbedürftig.

Eine Variante dieser idealistischen Position ist die nominalistische. Danach ist Protokoll zunächst einmal ein sprachlicher Begriff. Ein Begriff ist jedoch nicht notwendigerweise identisch mit dem Wort, welches den Begriff bezeichnet und für ihn steht. Denn es gibt verschiedene Sprachen, die denselben Begriff auf unterschiedliche Weise schreiben: Protokoll (deutsch), protocol (englisch, niederländisch), protocolo (spanisch, portugiesisch), protokol (dänisch) oder protocollo (italienisch). Protokoll ist also ein sprachlicher Begriff, der verschiedene konstative und performative Funktionen besitzt.1 Nach Wittgenstein liegt die Bedeutung eines Begriffs in seinem Gebrauch. Indem wir den Begriff Protokoll korrekt gebrauchen, verstehen wir seine Bedeutung. Um seine Bedeutung im Gebrauch verstehen zu können, müssen wir auf den jeweiligen Kontext achten, in dem der Begriff gebraucht wird. Zweitens ist ein Protokoll eine besondere Textsorte, die eine spezifische Funktion in einem bestimmten Kontext besitzt.2 Es gibt etwa neun verschiedene, gesellschaftliche Gebrauchskontexte, in denen Protokolle eine wichtige Rolle spielen3: Sitzungen politischer Gremien, Sitzungen kirchlicher Gremien, wissenschaftliche Veranstaltungen und Untersuchungen, das Rechtswesen, das Gesellschaftsrecht, die Diplomatie, die Literatur und das Internet. Die Bandbreite von Protokollformen reicht von wortwörtlicher Mitschrift aller Äußerungen, bei der meist eine besondere Kurzschrift verwendet wird bis hin zum knapp gefassten Ergebnisprotokoll, das nur die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse in referierender Form wiedergibt. Protokolle sind stark standardisierte Texte, deren formale Gestaltung durch ihre beglaubigende und wahrheitsstiftende Funktion bestimmt wird. Dies kann durch Unterschriften geschehen oder durch die Neutralität und Glaubwürdigkeit des Protokollanten, der ein Schreiber oder Notar sein kann. In der deutschen Sprache lassen sich heute vier Bedeutungen des Begriffs Protokoll unterscheiden: der älteste und vertrauteste Bedeutungsaspekt ist derjenige der Mitschrift einer Verhandlung  meist amtlicher oder politischer Natur, wie zum Beispiel einer Sitzung, einer Gerichtsverhandlung oder einer Zeugenbefragung. Der zweite Bedeutungskontext betrifft die Eingangs- und Schlussformeln von Herrscherurkunden. Der Historiker Theodor von Sickel führte 1863 den Begriff Protokoll als Fachbegriff in die Urkundenwissenschaft ein. Das Protokoll einer Urkunde nennt den Namen, das Datum und den Ort und kontextualisiert damit den eigentlichen Rechtsvorgang, der in der Urkunde selbst festgehalten ist. Von daher kann man auch ein Eingangs- von einem Schlussprotokoll unterscheiden.4 Drittens ist mit Protokoll die Gesamtheit aller Regeln im diplomatischen Verkehr gemeint. Diese Bedeutungsvariante entwickelt sich erst zu einem sehr späten Zeitpunkt, nämlich Ende des achtzehnten Jahrhunderts und wird aus der französischen Sprache entlehnt.

Die Geschichte des Protokollbegriffs, in nebligen Umrissen erzählt
Jeder Begriff besitzt seine eigene Geschichte. Er entwickelt sich  in verschiedenen Sprachen auf unterschiedliche Weise, mit unterschiedlicher Geschwindigkeit und unterschiedlichen Bedeutungsvarianten. Da Begriffe selbst kontingente, geschichtliche Konstruktionen sind, deren Gebrauch sich innerhalb verschiedener Kulturen und über die Jahrhunderte verändert, soll im Folgenden der Versuch gemacht werden, erste Umrisse und Fragmente einer Begriffsgeschichte des Protokolls zu skizzieren.

Der Begriff Protokoll ist aus dem Mittellateinischen protocollum entlehnt, welches wiederum ein Lehnwort des mittelgriechischen protokollon ist. Dieses Wort ist zusammengesetzt aus dem Begriff protos, das erste, und kolla, der Leim. Ein Protokoll ist also „der erste Leim“, das "erste Geleimte" oder „das Vorgeleimte“. Mit diesem Begriff wurden zunächst in Byzanz die am Beginn von Papyrusrollen (rotuli) angeklebten Blätter oder Zettel bezeichnet, in denen die Herstellungszeit des Papyrus und die zu dieser Zeit amtierenden Gerichtsbeamten, die comes sacrarum largitionum, namentlich genannt wurden.5 Heute würde man für diese Funktion den Begriff Metadaten verwenden. Aus dem Griechischen wird der Begriff dann in die mittellateinische Gerichts- und Verwaltungssprache übernommen und geht in diesem Gebrauchskontext des römischen Rechtswesens zu unterschiedlicher Zeit und auf unterschiedliche Weise in die verschiedenen, europäischen Sprachen ein.

Römische Senatsprotokolle
Die ältesten, aus Inschriften überlieferten, aber selbst nicht mehr erhalten gebliebenen Protokolle der römischen Antike stammen aus den Beratungen, Beschlüssen und Kulthandlungen der Priesterkollegien (17 v. Chr. und 204 n. Chr.). Es ist auch belegt, dass die Sitzungen im römischen Senat mitprotokolliert wurden. Diese anfänglich halb privaten Aufzeichnungen wurden dann seit dem ersten Konsulat von Gaius Julius Caesar durch amtliche Schreiber (exceptores) erstellt, welche die ausführlichen Protokolle (acta) in Bücher zusammenfassten und in Archiven lagerten, wo sie der Öffentlichkeit zugänglich waren. Beglaubigte Abschriften aus diesen Protokollen besaßen Urkundenwert.6 Protokolle bildeten in nachklassischer Zeit einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Urkundenwesens in Staat und Gemeinde. Staatliche Stellen waren, ähnlich wie der Senat, dazu berechtigt, Protokolle zu verfassen, denen eine urkundliche Beweiskraft zukam.

Protokolle im Mittelalter
Im Mittelalter wurde mit dem Begriff des Protokolls unter anderem ein Register bezeichnet, in welchem die Notare die Akten ihrer Klienten verzeichneten. Es gibt unterschiedliche frühe Hinweise für die Verwendung von Protokollen. So ist zum Beispiel in den karolingischen Kapitularien zum Grafengericht vorgesehen, dass ein rechtskundiger, vereidigter Schreiber (cancellarius oder notarius) die Verhandlung zu protokollieren hat.7 Das vierte Lateranskonzil von 1215 legte ferner endgültig fest, dass bei kirchlichen Gerichtsprozessen ein Notar oder ein öffentlich vereidigter Schreiber zur Protokollierung der Verhandlungen bei zu ziehen ist.

Aus diesem Kontext entwickelte sich der allgemeinere juristische Gebrauch für ein Register, in dem die Notare die Niederschriften ihrer Akten verzeichneten, welche die öffentlichen Aktivitäten eines Gemeinwesens oder Betriebes betrafen. Walther von Wartburg weist den französischen Protokollbegriff im Französischen bereits 1296 als acte d'un précédent notaire oder als minute d'un acte, als Ur- oder Niederschrift eines Vorgangs nach (1335).8

Frühe Wörterbücher des 15. Jahrhunderts
In den frühesten Vokabularien des späten 15. Jahrhunderts ist das Auftauchen des Begriffs Protokoll noch eher die Ausnahme als die Regel. Dennoch gibt es einige Wörterbücher, in denen er bereits vorkommt. Hier wird vor allem der Kontext einer ersten Aufzeichnung, Niederschrift oder Kopie benannt. So heißt es zum Beispiel in einem anonymen Vocabularium aus dem Jahre 1472:

Protokoll: Ein Schriftstück oder die Kopie eines Testaments.9

Eine ähnliche Bedeutung formuliert ein in Strassburg um 1483 erschienenes Vocabularium:

Protokoll: Ein Schriftstück oder eine Kopie.10

Im anonymen Vocabularium scripturarum fidelibus von 1477 heißt es:

Protokoll: Eine Schrift, die man abschreibt.11

Hier liegt also der Bedeutungsschwerpunkt eindeutig auf dem Aspekt von Aufzeichnung, Niederschrift oder Abschrift und Kopie. Das Protokoll ist eine Abschrift oder eine Kopie. Noch nichts wird über die Beglaubigung, die Authentizität oder den Wahrheitsgehalt einer solchen Abschrift ausgesagt. Offensichtlich ist dieser Aspekt zum damaligen Zeitpunkt unproblematisch oder unkontrovers. Dieser Aspekt wird erst viel später, nämlich im 18. Jahrhundert, intensiv diskutiert. In Johannes Reuchlins Vocabularius breviloquus von 1482 findet sich dagegen eine relativ ausführliche Definition:

Protokoll ist ein abgekürztes Schriftstück über irgendeinen Gegenstand, welches abgefasst wird, bevor man eine Urkunde macht. Es leitet sich ab von "prothos", das heißt das erste, und von "collum", weil ein solches Schriftstück zunächst an den Beginn der Urkunden geklebt wurde. Und später verstand man darunter eine Vorlage. Man sagt dazu auch Schmierzettel. 12

1507 findet sich im lateinisch-katalanischen Wörterbuch von Elio Antonio de Nebrija und Gabriel Busa die Definition:

Protocolum. [...] lo armari del notari.13

Im 16. Jahrhundert differenziert sich die Bedeutung von Protokoll weiter aus. Im Dictionarium Latinogermanicum von Petrus Dasypodius wird 1596 das Protokoll als eine erste, vorläufige Aufzeichnung definiert:

Protocollum, ge. li. die erste Auffzeychnung14

Der Aspekt einer ersten oder vorläufigen Aufzeichnung spielt auch bei der zweiten Auflage von John Florios World of Words, die unter dem etwas abweichenden Titel Queen Anna's New Worlde of Worlds 1611 veröffentlicht wurde, eine Rolle:

Protocóllo, any thing first made and needing correction. Also a booke wherein Scriueners register their writings, and Lawyers their cases.15

Allerdings kommt hier nun eine weitere Spezifizierung der Kontexte ins Spiel, nämlich das Milieu der Schreiber und der Anwälte.

Das Protokoll im siebzehnten Jahrhundert
Die meisten Lexika und Wörterbücher des 17. Jahrhunderts betonen die Rolle des Protokolls beim Handeln. So heißt es etwa im Lexicon trilingue des Robert Stephan aus Strassburg 1609:

Protocolum, [...] Eyn Protocoll/das ist/ Eyn kurtze verzeychnuß eynes gantzen handels/ welches man hernach weitläuffiger beschreiben kann.16

Diese Definition wird sozusagen zu einer Standarddefinition des siebzehnten Jahrhunderts. Sie findet sich in vielen Wörterbüchern in fast identischem Wortlaut und ist fast über das ganze Jahrhundert verteilt zu finden. Eine typische Definition ist die von Johannes Frisius Dictionarium bilinguae latino-germanicum et germano-latinum aus dem Jahr 1672:

Protocollum, [...] Ein buch darinn die händel kurz verzeichnet werden.17

Auch das Nouveau dictionnaire francois-aleman, et aleman- francois aus Genf 1683 paraphrasiert den Handel:

Protocolle, s m. Minute de Notaire, Protocoll, eine kurze Entwerffnung und Bezeichnuß des Handels. Libellionis matrices tabulae. Noter au protocolle, etwas kürtzlich entwerffen/ den Handel in ein Protocoll bringen/ In primores tabulas referre.
Extraire au protocolle, auß dem Protocoll/ eine Verzeichnuß heraußziehen/ Ex archetypo commentario exscribere.
18

Hier wird einerseits der Aspekt der verkürzten, zusammenfassenden Niederschrift eines Handels thematisiert, andererseits aber auch der Aspekt, dass aus einem vorgängigen Original ein Kommentar oder ein Verzeichnis herausgezogen werden können. Eine ungewöhnlich ausführliche Definition oder Umschreibung,  die hier nur ausschnittweise zitiert wird, findet sich einer Ausgabe des Dictionarium undecim linguarum von Ambrosius Calepinus (1435-1511) aus dem Jahre 1627:

Protocolum, [...] Ein Protokoll: das ist/ ein kurtze verzeichnuß eines gantzen handels/welchen man hernach weitläuffiger beschreiben kann. [...] Proprie dicitur illud quod breviter & succincte à tabellione notatur, ut postea per otium quoties opus, latius possit extendi. [...]19

Das achtzehnte Jahrhundert oder: Der Wahrheitsanspruch des Protokolls
Das achtzehnte Jahrhundert hat in seinen Lexika bereits den kontextuellen Bezug zum Gericht, zur Zeugenaussage, zur Wahrheit, Glaubwürdigkeit und Authentizität des Begriffs aufgenommen. Dies ist gerade in Zusammenhang mit den Ausführungen des späten Michel Foucault zu Fragen der Wahrheit, der Glaubwürdigkeit, der Macht und der Selbstdisziplinierung von Interesse.20 So heißt es zum Beispiel in der ersten Auflage von Johann Hübners Reales Staats-, Zeitungs- und Conversationslexicon aus dem Jahre 1739:

Protocollum, ist ein Gerichts-Buch, darinnen man alles verzeichnet, was in einem Collegio oder Gericht gehandelt wird. Die notarii publici haben auch ihre besonderen Protocolla, in welche sie alle diejenigen Instrumenta, so sie verfertiget, einzutragen pflegen.21

Hier wird also der Begriff vom freien Handel auf die Gerichtsverhandlung und die Bedeutung von Protokollen eingeengt und spezifiziert. Dieser Wortlaut wird in den ersten fünf Auflagen bis 1764 ohne eine weitere Veränderung beibehalten. Das berühmte Zedlersche Universallexikon aus dem Jahre 1741 dagegen bringt in Band 23 einen sehr ausführlichen Artikel zum Stichwort Protokoll, in dem besonders die Glaubwürdigkeit und die Wahrheitsfunktionen eines Protokolls diskutiert werden. Es lohnt sich, mit einem Foucaultschen Blick, genauer darauf zu schauen.

Protocoll, Protocollum, ist so viel als ein Gerichts-Buch, worein man alles dasjenige aufschreibet und einzeichnet, was daselbst vorgehet und abgehandelt wird, dergleichen die Richter und Notarien haben. Es will aber dieses Wort eigentlich so viel sagen, dass es sey πρωτον, das erste Blat einer Schrifft, Processes, oder dergleichen Acten, an welches die andere mit Colla oder Leim feste gemacht worden, weil man nemlich vormals gewohnt war, Blat an Blat zu leimen, und die Acten auf Rollen (in Rotulos) zu wickeln, wie die Moscowiter noch zu thun pflegen. Dergleichen Protocollen wird nun völliger Glaube beygemessen, wenn sie anders nur von denen Notarien ordentlich gehalten werden. [...]22

Die Glaubwürdigkeit von Protokollen ist aber nicht von selbst gegeben, sondern sie wird durch besondere Prozeduren konstruiert und hergestellt. Das Protokoll muss bestimmte Bedingungen erfüllen und ein besonderes Aussehen haben, damit es authentisch und glaubwürdig ist.

Jedoch hat ein solches Protocoll alsdenn erst eine solche Gültigkeit, wenn es gedachter massen ordentlich und gebührlicher Weise verfertigt, nicht durchstrichen und durchgittert, noch mangelhafft, oder sonst unvollkommen ist. [...] Denn ein nicht gebührlicher Weise verfertigtes Protocoll hat keinen Glauben [...] Und ein verstümmelt oder unvollkommen Protocoll, so viel entweder die Solennitäten, oder der Parteyen Willen anbetrifft, verlieret allen Glauben, vornemlich in ausgelassenen, oder nicht ordentlich, gebührlicher Weise und recht abgeschriebenen Sachen [...] Ja ein so gar unvollkommenes Protocoll, daß aus selbigem nicht einmal die wahre Willens-Meynung derer Parteyen oder andere Umstände der verrichteten Handlung ersehen werden können, ist schlechterdings null und nichtig, und kein Protocoll, und macht weder Beweiß, noch daß man sonst dabey bestehen und ihm nur einiger massen glauben kann. [...]23

Gerichtsprotokolle besitzen dann eine größere Glaubwürdigkeit als andere Schriftstücke, wenn sie von einem Gerichtsnotar ordentlich angefertigt worden sind, wenn sie keine Durchstreichungen enthalten und auch nicht unvollständig sind. Die Glaubwürdigkeit des Schriftstücks geht also auf die Glaubwürdigkeit eines professionell ausgebildeten und vom Staat gesetzlich vorgeschriebenen Verfassers über und seiner –neutralen- Stellung im Gerichtsprozess zwischen den verschiedenen Parteien.

Einem Gerichts-Protocolle gebührt auch grösserer Glaube als der widrigen Bejahung im Decret oder gerichtlichen Instrumente, [...] wenn nur das Protocoll von dem Gerichts-Notarien ordentlich, gebührlicher Weise und völlig verfertiget und also gantz ist: denn wenn es einiges Theils gestümmelt, und seine nöthigen Stücken nicht hat, weil vielleicht der Notarius der Parteyen Assertionen nicht vollkommen fassen, noch ihre Meynung recht errathen können, oder in der Perception geirret hat, so bestehet  man alsdenn  mehr bey der übrigen Gerichts-Personen ihrer Aussage und Bekräfftigung, zumal wenn deren mehrere sind, die das Gegentheil behaupten, bis ein anders bewiesen, wird [...].24

Aber auch eine Abschrift oder Kopie eines Protokolls besitzt nicht mehr dieselbe Authentizität oder Glaubwürdigkeit wie das Original.

Des gerichtlichen Protocolls Copey, wenn sie gleich alt ist, hat ordentlich nicht die Krafft zu beweisen [...] So verlieret auch das extendirte Protocoll seinen Glauben, wenn es mit dem Protocoll nicht allenthalben überein kommt. [...] Denn das Protocoll hat grösseren Glauben, als was aus demselben abgeschrieben oder sonst ausgefertiget wird; also daß, wenn sie einander zuwider lauffen, mehr dem Protocolle als der daraus genommenen Abschrift geglaubet wird. [...]25

Im französischen Pendant zu Johann Heinrich Zedlers Universal-Encyclopädie, der Encyclopedie von Denis Diderot und Jean LeRond d'Alembert wird dagegen ganz anders argumentiert. Hier ist der Aspekt der Glaubwürdigkeit und Authentizität von Protokollen nicht so wichtig oder prominent.26

Ebenfalls entsteht in diesem Jahrhundert in Frankreich offenbar zum ersten Mal der Bedeutungskontext für das diplomatische Protokoll. Im Dictionnaire universel von Antoine Furétiere aus dem Jahre 1708, und praktisch gleich lautend im sog. Dictionnaire de Trevoux von 173227, heißt es:

Protocolle, est aussi en usage chez les Ambassadeurs Mediateurs, & signifie le Regitre où ils couchent tout ce qui se passe, & qui regarde leur Mediation.28

Diese Bedeutung wird nach Walther von Wartburg angeblich schon zu Beginn des siebzehnten Jahrhunderts, seit dem Thresor de la langue francoyse von Jean Nicot (1606), in der französischen Sprache vorbereitet. Dort soll es heißen:

recueil de formules en usage pour la correspondance officielle ou privée, selon la hiérarchie sociale des correspondants29

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass unter einem Protokoll nun eine Sammlung von Formeln verstanden wird, welche in der privaten oder offiziellen Korrespondenz die soziale Hierarchie der korrespondierenden Personen zum Ausdruck bringen. Hier ist der Nukleus einer Bedeutung für einen Satz von Regeln gelegt, welcher die kommunikativen Ausdruckformen und Verhaltensweisen in einer Gesellschaft beschreibt. In einer negativen Dialektik gesehen, heißt dies natürlich, dass man nun im interkulturellen Austausch ein Protokoll benötigt, da es nicht mehr selbstverständlich ist, dass sich Fremde verstehen. Das Protokoll als eine Sammlung von Verhaltensformeln macht also nur Sinn vor dem Hintergrund einer Ausdifferenzierung der Gesellschaft, die den Begriff des Fremden kennt und in Zeiten einer gesteigerten Mobilität, Reisetätigkeit und sozialen Austausches über die Grenzen der europäischen Länder hinweg, die ein Mindestmaß gemeinsamer Verhaltensformeln für die interkulturelle Kommunikation benötigt. 30 Das heißt auch, dass es diese gemeinsamen, selbstverständlichen Verhaltensformeln nicht mehr gibt.

Protokolle im neunzehnten Jahrhundert
Bildungsgeschichtlich gesehen, ist stets der Moment von einem besonderen Interesse, in welchem ein bestimmter Begriff Eingang in populäre Volkslexika oder Enzyklopädien findet. Denn das bedeutet im Prinzip, dass ein bestimmter Begriff in der Gesellschaft plötzlich von Bedeutung ist, dass er in der Alltagssprache eine Rolle spielt, dass er verwendet und gebraucht wird, aber noch neu und ungebräuchlich ist und deshalb in die neueste Auflage eines Lexikons oder in seinen Supplementband zur Erklärung aufgenommen wird. Sehen wir uns deshalb einmal genauer an, wann der Begriff Protokoll in das Brockhaus Conversations-Lexicon und in die Encyclopaedia Britannica Eingang findet. Wie wir bereits in den vergangenen Passagen gesehen haben, ist die Auflistung des Protokoll-Begriffs in Wörterbüchern, Dictionarien und Lexika uneinheitlich und gelegentlich. In den populären und weit verbreiteten Lexika von Johann Hübner und Johannes Zedler taucht der Begriff schon lange vor der französischen Revolution in der ersten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts auf.

Umso mehr erstaunt es dann doch, dass die nach der französischen Revolution unternommenen großen Lexika-Editionen von David Arnold Brockhaus in Leipzig und der Encyclopaedia Britannica in Edinburgh den Begriff Protokoll erst einmal nicht zu kennen scheinen. Die früheste, sechsbändige Edition von David Arnold Brockhaus, die 1796 begonnen wurde und 1808 abgeschlossen war, trägt zwar den betont engagierten Titel Conversations-Lexicon mit vorzüglicher Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeiten. Aber den Protokollbegriff sucht man dort vergebens. Erst in der fünften Auflage in zehn Bänden aus dem Jahre 1820 taucht er das erste Mal auf. Dort heißt es:

Protocoll, ein schriftlicher Aufsatz, welcher zur näheren Angabe und Bescheinigung einer Verhandlung dient. So werden Protocolle aufgenommen über die Aussagen einer zur Untersuchung gezognen Person, über eine gemachte Anzeige, über die Berathschlagung einer Versammlung wegen amtlicher Angelegenheiten u.s.w.31

Dieser Text wird unverändert in verschiedenen Ausgaben, Auflagen und Supplementbänden in den folgenden Jahren bis 1826 übernommen. In der siebten Auflage in 12 Bänden aus dem Jahre 1827 wird der Text nun ein wenig verändert. Hinzu kommt nämlich der Hinweis auf den französischen Sprachgebrauch von Korrespondenz- und Verhaltensformeln, in dem ein Protokoll den festgelegten Ablauf einer Verhandlung bezeichnet.

Protokoll, eine Niederschreibung oder schriftliche Aufzeichnung irgend einer Verhandlung. So werden Protokolle aufgenommen über die Aussagen einer zur Untersuchung gezogenen Person, über eine gemachte Anzeige, über die Beratschlagungen einer Versammlung wegen amtlicher Angelegenheiten etc. In Frankreich nennt man Protokoll das Formular, nach welchem eine Verhandlung eingerichtet ist.32

Sehr ausführlich fällt auch die Definition des Protokollbegriffs in dem von Jakob und Wilhelm Grimm 1854 in Leipzig publizierten, ambitionierten, 33-bändigen Deutschen Wörterbuch aus:

protocollum (DIEF. 468a), mgriech. προτοκολλον, ursprünglich bei den Byzantinern die bezeichnung des den papyrusrollen vorgeleimten (griech. κολλα, leim) blattes, worauf bemerkt sein muszte, unter welchem kaiserlichen hofschatzmeister und von wem der papyrus verfertigt sei (DIEZ 4 258), dann des den notariats- und gerichtsakten vorgehefteten und eine chronologische angabe enthaltenden titelblattes, woraus sich die bedeutung einer notariatsurkunde und im späteren römischen und im heutigen civilprocesse einer gerichtsurkunde, in welcher die vorgänge einer gerichtssitzung in chronologischer reihenfolge verzeichnet werden, entwickelt hat; also zunächst das notariats- und gerichtsprotocoll (HAYME jurist. lex. 746. 239), im strafprocesse auch das untersuchungs-, verhörprotocoll, im weiteren sinne dann die geschäftsmäszige schriftliche aufzeichnung einer amtlichen verhandlung, sitzung, conferenz (sitzungs-, kammerprotocoll u. s. w.), s. HOLTZENDORFF rechtslex. 2, 299 ff., endlich überhaupt ein chronologisch angelegtes verzeichnis ...33

In der Grimmschen Definition werden die beiden wichtigsten Kontexte des Rechtswesens und der chronologischen Aufzeichnung genannt. Der diplomatische Gebrauchskontext wird jedoch unterschlagen. Man hat den Eindruck, als ob die französische Revolution nicht nur eine Epochen-, sondern auch eine Sprachschwelle darstellt und dass es den Herausgebern von Lexika im neunzehnten Jahrhundert die reiche Tradition des achtzehnten Jahrhunderts seltsamerweise nicht mehr zur Verfügung steht. Die Definitionen von Brockhaus und Grimm fallen jedenfalls weit hinter den bereits im frühen achtzehnten Jahrhundert erreichten Stand und das inhaltliche Niveau der Lexikografie zurück.

Bei der Encylopaedia Britannica kann man ähnliche Beobachtungen machen. Hier ist das gänzliche Fehlen des Protokollbegriffs im neunzehnten Jahrhundert noch erstaunlicher. Von der ersten Auflage 1771 bis zur zehnten Auflage, die in den Jahren von 1902 bis 1903 erschienen ist, fehlt der Begriff für einen Zeitraum von 131 Jahren völlig. Erst in der 11. Auflage aus den Jahren von 1910 bis 1911 taucht der Protokollbegriff zum ersten Mal auf, was, lexikografisch gesehen, ziemlich spät ist.34 Spielen Protokolle im englischsprachigen Kulturraum des neunzehnten Jahrhunderts keine Rolle oder sind sie so selbst verständlich, dass man über sie nicht schreiben muss? Werden also erst zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts Protokolle zu einem wichtigen, gesellschaftlichen Phänomen des englischsprachigen Kulturraumes?

Gegenwärtige Verwendungsweisen des Protokollbegriffs
Besonders durch die Entstehung der Kybernetik und des Internets in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts hat sich der Protokollbegriff noch einmal auf eine sehr tiefgreifende Weise verändert. Es ist daher interessant, zu sehen, wie gegenwärtig Protokolle in unserer Gesellschaft definiert und verstanden werden. Besonders hilfreich ist hierfür eine Definitions-Suche über die Suchmaschine Goggle.35 Wenn man die verschiedenen Definitionsangebote dieser Suche genauer analysiert, stellt man fest, dass immer wieder der Versuch unternommen wird, ein Protokoll als eine Sammlung von Regeln zu definieren, nach denen eine Kommunikationssituation gesteuert wird. Der Aspekt der Sammlung, der Regelung und der Steuerung von Kommunikationsvorgängen stehen im gegenwärtigen Gebrauch des Begriffes eindeutig im Vordergrund. Oft werden Protokolle heute als ein Satz von Regeln oder Vereinbarungen verstanden, die den Informationsfluss in einem Kommunikationssystem steuern.36 Diese Bedeutung wird mittlerweile auch auf eine Regelsammlung für die Formate und Übermittlungsarten zwischen unterschiedlichen Rechnersystemen ausgedehnt.37

Die erfolgreiche Kommunikation zwischen verschiedenen Computern in einem Netzwerk ist seit Mitte der neunziger Jahre zu einem immer wichtigeren Aspekt der Verwendung von Protokollen geworden. Grundsätzlich lassen sich für die ungefähr 500 Netzprotokolle, die wir gegenwärtig in der Kommunikation zwischen vernetzten Computern kennen, vier verschiedene Schichten unterscheiden, in denen die einzelne Protokolle funktionieren: die Netzwerkzugangsschicht, die Internetschicht, die Transportschicht und die Anwendungsschicht. So lassen sich Netzwerkzugangsprotokolle wie PPP (Point to Point Protocol), CSMA/CD oder WLAN von Internetprotokollen wie IP (Internet Protocol), ICMP (Internet Control Message Protocol), ARP (Address Resolution Protocol, Transportprotokolle wie TCP (Transmission Control Protocol), UDP (User Datagram Protocol) oder SCTP (Stream Control Tansmission Protocol) von Anwendungsprotokollen wie HHTTP, FTP, POP3, SMTP, TELNET, NEWS, IRC unterscheiden.

Was wird in den Lexikas vergessen?
Wenn wir nun wieder an den Anfang unserer Argumentation zurückkehren und uns unserer idealistisch-nominalistischen Erkenntnisposition erinnern, bietet es sich an, diese Erkenntnisse nun mit einigen systemtheoretischen oder konstruktivistischen Argumenten zu interpretieren. Protokolle werden immer aus der Position eines internen Beobachters erzeugt, der bei der Protokollierung des Geschehens direkt anwesend ist. Sie sind Aufzeichnungen eines Beobachters und dadurch gleichzeitig Interpretationen von Wirklichkeit. Ein Protokoll hat immer zwei Seiten. Durch seine Beschreibung und Dokumentation macht es ein tatsächliches Ereignis für die Nachwelt beobachtbar. Gleichzeitig bringt es aber genau dadurch etwas anderes zum Verschwinden: nämlich das, was nicht aufgezeichnet wurde. Ein Protokoll zeichnet sich sowohl dadurch aus, was in das Protokoll aufgenommen wurde sowie durch dasjenige, was nicht aufgenommen wird, was weggelassen, unterschlagen und damit letztendlich unbeobachtbar gemacht wurde.

Der Begriff des Protokolls macht zweitens nur Sinn vor dem Hintergrund eines Archivs, in welches Protokolle eingefügt werden können, in dem sie verzeichnet sind und aus dem sie bei Bedarf auch wieder hervorgeholt und erinnert werden können. Protokolle sind in dieser Hinsicht soziale Gedächtnisspeicher, in denen eine Gesellschaft den Wahrheitsgehalt ihrer Ereignisse verzeichnet und archiviert. Protokolle sind also Formen oder Medien eines kollektiven Gedächtnisses.38 Ohne Archivierung und öffentliche Zugänglichkeit, ohne eine codierte und akzeptierte, gemeinsam geteilte, konsensuelle Glaubwürdigkeit ist ein Protokoll kein Protokoll, sondern nur ein Stück Papier. Damit ein beschriebenes Stück Papier oder eine elektronische Datei zu einem Protokoll werden kann, bedarf es zahlreicher Verankerungsprozeduren von Glaubwürdigkeit, Wahrheit und Authentizität:
Erstens. Protokolle benötigen eine neutrale, ausgebildete Person (einen Schreiber, Protokollanten oder Notar), der besonders geschult ist in der hoch konventionalisierten, codierten Form der Verfassung von Protokollen, der auch von Gesetz wegen bestellt werden kann.
Zweitens: Die Referenz auf ein tatsächlich abgelaufenes oder noch ablaufendes Ereignis, das mit Hilfe eines Protokolls glaubwürdig dokumentiert wird (Ort, Zeit, anwesende Personen und beglaubigender Autor/Beamter). Das Protokoll ist ein Dokument des protokollierten oder dokumentierten Vorgangs. Jedes Protokoll ist dabei eine Dokumentation, aber nicht jede Dokumentation ist ein Protokoll.
Drittens: Der Wahrheitsanspruch. Er wird durch die Unterschriften des Verfassers und/oder weiterer beim protokollierten Geschehen anwesender Zeugen beglaubigt, welche die gesellschaftliche Akzeptanz des Wortlautes als wahre Dokumentation des Geschehens sicherstellen sollen.

Dieses Sprachgedächtnis beginnt sehr früh, nämlich mit den ersten Aufzeichnungen frühsumerischer Protokolle in Keilschrift und auf Tontäfelchen etwa um 3100 v. Chr. in der Stadt Uruk im Südirak. Das Protokoll als ein hoch konventionalisiertes Medium des kollektiven Gedächtnisses einer Gesellschaft ist damit so alt wie die Schrift selbst. Protokolle stehen in aller engstem und direktestem Zusammenhang mit der Erfindung kodifizierter Aufzeichnungssysteme wie Zählzeichen, Zeichen für Objekte und Notationssysteme für Getreide, Ziegen oder Brote. Das erstaunt in der Tat. Die sumerischen Tontäfelchen enthalten sowohl den Namen des Schreibers, der den Verwaltungsakt aufzeichnete als auch den Namen eines zweiten, beglaubigenden Beamten. Das Misstrauen gegenüber dem Wahrheitsgehalt einer Aufzeichnung wird also praktisch schon in der Geburtstunde der Schrift zusammen mit der Aufzeichnungstechnik erzeugt.39 Oftmals gibt es auch doppelte und dreifache Ausfertigungen desselben Vorgangs. Die Erfindung der Schrift und des Protokolls ist daher ohne die Erfindung des Misstrauens, des Verdachts und der Bürokratie nicht vollständig. Man könnte fast sagen, der Grund für die Erfindung der Schrift und des Protokolls ist das Misstrauen.

 

Anmerkungen:


1             Vgl. John Austin Austin: How To do Things with Words. Oxford: Oxford University Press 1962.

2             Michael Niehaus/ Hans-Walther Schmidt-Hannisa (Hg.): Das Protokoll. Kulturelle Funktionen einer Textsorte. Frankfurt am Main: Peter Lang 2005

3             B. Roll: Protokoll; in: Gerd Ueding (Hg.): Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd.7, Tübingen: Niemeyer 2005, Sp. 374 f.

4             ebd., Sp. 372

5             ebd., Sp. 371.

6             ebd., Sp. 373

7             ebd., Sp. 373.

8             Walther von Wartburg: Französisches Etymologisches Wörterbuch. Eine Darstellung des galloromanischen Sprachschatzes. Basel: R.G. Zbinden & Co., 1958, Bd. 9, S.480.

9             Vocabularium ex quo ..., Eltville: Nicolaus Bechtermünze 12. März 1472: " Protocollu[m] exemplare scriptu[m] u[ide]l[icet] eyn copie testam[ent]to."

10             Ex quo vocabulario varij autentici videlicet huguitio katholicon breviloqus papias, Strassburg: Georg Husner, [vor 1483]: "Protocollu[m] exemplare scriptu[m] oder ein copie."

11             Vocabularium scripturarum fidelibus, Blaubeuren: Conrad Mancz, ca. 1477: "Protho collu[m] [...] geschrifft die man ab schrybt."

12             Johannes Reuchlin: Vocabularius breviloquus. Lyon: Petrus Ungarus 1482, S. 384: "Protocollu[m]. li. est abbreuiata scriptura de aliquo c[on]tracta an[te]q[uam] charta fiat. Et d[icitu]r a p[ro]thos q[uo]d est p[ri]mu[m]. Et collu[m]. q[uia] in collis chartha[rum] pr[i]mo loco fiebat talis scriptura. Et postea habebat[ur] pro exemplari. Eadem et sceda d[icitu]r." Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an Dr. Sven Limbeck von der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart, der mir bei der Auflösung der Abkürzungen und bei der Übersetzung dieser Passage half.

13             Vocabularius Aelii antonii nebrissensis, Barcelona: Carles Amoros 1507, S. 126.

14          Petrus Dasypodius: Dictionarium Latinogermanicum et vice versa Germanicolatinum, Strassburg: Theodosius Rihelius 1596, fol. D v 4 verso.

15             John Florio: Queen Anna's New World of Words, or Dictionarie of the Italian and English. London: Melchior Bradword 1611, S. 407.

16             Lexicon trilingue ex thesauro Roberti Stephani ..., Strassburg 1609, fol. LLI iij recto

17             Johannes Frisius: Dictionarium bilinguae latino-germanicum et germano-latinum, Tiguri [Zürich]: Ex Typographeo Bodmeriano 1672, S.434. Fast im selben Wortlaut heißt es bei Johann Jakob Dentzler: Clavis linguae latinae, Basileae: Sumptibus Emanuelis König & Filiorum 1666, S. 491: "Protocollum, n.  Ein Buch darein die Händel kurtz verzeichnet werden. J.C." Eine sehr ähnliche Formulierung findet man bei Basilius Faber: Thesaurus eruditionis scholasticae, Leipzig: Sumptibus Johannis Friderici Gleditsch 1692, S. 2050: "Protokoll, erste Zusammenfassung, das ist das, was von einem Urkundenschreiber in knapper Form notiert wird, damit es später ausführlicher formuliert werden kann, ein kurzes Verzeichnis oder Entwurf." – "Protocollvm, prima concinnatio, hoc est, id quod breviter notatur a tabellione, ut extendi postea possit, ein kurtz Verzeichniß eines Dinges oder Entwerffung."
Als tabelliones werden "Personen bezeichnet, die aus der Abfassung von Urkunden (instrumenta) und schriftlichen Eingaben (libelli) ein öffentliches Gewerbe machen und unter Aufsicht der Magistrate stehen." Moritz August von Bethmann –Hollweg: Der Civilprozeß des gemeinen Rechts in geschichtlicher Entwicklung. Bd. 3: Der römische Civilprozeß, Bonn: Marcus 1866, S.169.

18             Nouveau dictionnaire francois-aleman, et aleman- francois, qu'accompagne le Latin, ... Genf 1683, S. 1144.

19             Ambrosius Calepinus: Dictionarium undecim linguarum, Basileae: apud Henricpetrinos 1627, S.1181.

20             Michel Foucault: Technologien des Selbst; in: Luther M. Martin [u.a.] (Hg.): Technologien des Selbst. Frankfurt am Main: Fischer 1993, S.24 – 62; Michel Foucault: Sexualität und Wahrheit Band 1: Der Wille zum Wissen. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1983.

21             Johann Hübner: Reales Staats-, Zeitungs- und Conversationslexicon, Leipzig: Gleditsch 1739, Sp. 1512.

22             Johann Heinrich Zedler: Großes vollständiges Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste. Halle und Leipzig; Verlegts Johann Heinrich Zedler, Bd. 23, 1741, Sp. 973.

23             Ebd.

24             Ebd., Sp. 974.

25             Ebd.

26             Diderot, Denis/Jean LeRond d'Alembert (Hg.): Encyclopédie ou Dictionnaire Raisonné des Sciences des Artes et des Métiers ... , Bd. 13, Paris 1765, S. 507.

27             Dictionnaire universel francois et latin, vulgairement appellé Dictionnaire de Trevoux. A Paris Chez Pierre Husson [u.a.] 1732, Bd. 4, Sp. 1147

28             Antoine Furétiere: Dictionnaire universel contenant généralement tous les mots francais .... A Rotterdam Chez Reinier Leers 1708, Bd. 3, fol. Aaa3, 2 verso.

29          Zitiert nach Walther von Wartburg: Französisches Etymologisches Wörterbuch. Eine Darstellung des galloromanischen Sprachschatzes. Basel: R.G. Zbinden & Co., 1958, Bd. 9, S.480. In der bei Wartburg angegebenen Quelle (Jean Nicot: Thresor de la langue francoyse, tant ancienne que moderne. A Paris Chez David Dovcevr 1606, S. 522) ist das Zitat jedoch leider nicht zu finden.

30             Dies lässt sich auch durch das plötzliche Aufkommen von Reiseführern und Reisebeschreibungen besonders in der englischen Literatur des frühen siebzehnten Jahrhunderts zeigen.

31             Allgemeine deutsche Real-Encyclopädie für die gebildeten Stände. Conversations-Lexicon in zehn Bänden. Fünfte Original Auflage. Leipzig: Brockhaus 1820, Bd. 7, S. 872. Der selbe Wortlaut findet sich in den Supplementen zum Conversations-Lexicon für die Besitzer der ersten, zweiten, dritten und vierten Auflage. Leipzig: Brockhaus 1820, S.580.

32             Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände. Conversations-Lexikon in zwölf Bänden. Siebte Auflage. Band 8, Leipzig: Brockhaus 1827, S. 912.

33             Jacob Grimm/ Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig: Hirzel 1854, Bd. 13, Sp. 2176.

34             The Encyclopaedia Britannica: a dictionary of arts,sciences, literature and general information.  Eleventh Edition, Cambridge: Cambridge University Press, 1911, Bd. XXII, S. 476.

35             www.google.de, define:Protokoll, 09.07.2006.

36             www.abks.de/glossar_p.html; 09.07.2006 oder auch www.linuxfibel.de/glossar.htm; 09.07.2006.

37             www.ub-bielefeld.de/library/search/dictionary/reg-p.htm

38             Aleida Assmann: Erinnerungsräume. Formen und Wandlungen des kulturellen Gedächtnisses. München: C.H. Beck Verlag 1999; Maurice Halbwachs: Das kollektive Gedächtnis. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1985

39             Fast könnte man hier an den historischen Beginn des submedialen Raums des Verdachtes ansetzen, wie er von Boris Groys: Unter Verdacht. Eine Phänomenologie der Medien. München: Carl Hanser Verlag 2000 vor allem mit Blick auf das zwanzigste Jarhhundert entwickelt worden ist.


Hans Dieter Huber